Result: Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ...
Title:
Corporate:
Published:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765
Year of Publication:
1765
Scope:
[1] Blatt ; ; quer-2°
Format:
Language:
German
Other editions:
Elektronische Reproduktion von: Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765
Available edition:
Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2017. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)
DOI:
10.11588/diglit.30077