Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ... : Publicatum Franckfurt den 14 ten Octobr. 1765. (ca. 1765). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.30077
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu . verbunden habe: So wird hierdurch . öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt . jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine . lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren . belegen werde, . : Publicatum Franckfurt den 14 ten Octobr. 1765. 1765. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.30077.
Springer - Basic (author-date)(1765) Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ... : Publicatum Franckfurt den 14 ten Octobr. 1765. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu . verbunden habe: So wird hierdurch . öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt . jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine . lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren . belegen werde, . : Publicatum Franckfurt den 14 ten Octobr. 1765. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1765). https://doi.org/10.11588/diglit.30077.
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690; ; : Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ... : Publicatum Franckfurt den 14 ten Octobr. 1765. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765