Treffer: Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, ...

Körper­schaft:
Veröffent­licht:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765
Erscheinungsjahr:
1765
Umfang:
[1] Blatt ; ; quer-2°
Format:
E-Book
Sprache:
Deutsch
Andere Ausgaben:
Elektronische Reproduktion von: Nachdeme man von Seiten des Renthen-Amts wahrnehmen müssen, daß einige Schutz-Juden, welche binnen hiesiger Stadt Land-Wehre und Gebiet gewachsene neue Weine zur Herbstzeit erkauffet, die Anzeige davon unter dem Behelf nicht beobachtet, daß der Verkäuffer die Koscher- und übrige Renthen-Gebühr zu tragen übernommen, und sich darzu ... verbunden habe: So wird hierdurch ... öffentlich bekandt gemacht, wie sich das Renthen-Amt ... jedesmahl an den Jüdischen Käuffer solcher gekoscherten Weine ... lediglich halten, mithin denselben zu Abstattung der Gebühren ... belegen werde, .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765
Vorliegende Ausgabe:
Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2017. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)
DOI:
10.11588/diglit.30077