Result: Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16ten Octobris 1738. publicirt- den 16ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge ... täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch ... die beschwerende Anzeige geschehen ..., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben ...; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ..., daß ...
תאגיד:
מו״ל:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1781
שנת הוצאה לאור:
1781
תיאור:
[1] Blatt
פורמט:
שפה:
גרמנית
מהדורות אחרות:
Elektronische Reproduktion von: Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16ten Octobris 1738. publicirt- den 16ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge ... täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch ... die beschwerende Anzeige geschehen ..., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben ...; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ..., daß .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1781
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Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2015. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)