American Psychological Association 7th edition

Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16 ten Octobris 1738. publicirt- den 16 ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge ... täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch ... die beschwerende Anzeige geschehen ..., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben ...; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16 ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16 ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ..., daß ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 14 ten Junii, 1757. Renovatum in Senatu, den 5 ten April, 1781. (ca. 1781). [Cd]. https://doi.org/urn:nbn:de:bsz:16-diglit-251137

Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)

Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16 ten Octobris 1738. publicirt- den 16 ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge . täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch . die beschwerende Anzeige geschehen . , daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben . ; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16 ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16 ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach . , daß . : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 14 ten Junii, 1757. Renovatum in Senatu, den 5 ten April, 1781. 1781. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/urn:nbn:de:bsz:16-diglit-251137.

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(1781) Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16 ten Octobris 1738. publicirt- den 16 ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge ... täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch ... die beschwerende Anzeige geschehen ..., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben ...; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16 ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16 ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ..., daß ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 14 ten Junii, 1757. Renovatum in Senatu, den 5 ten April, 1781. Erscheinungsort nicht ermittelbar

Springer - Lecture Notes in Computer Science

1.Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16 ten Octobris 1738. publicirt- den 16 ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge . täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch . die beschwerende Anzeige geschehen ., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben .; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16 ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16 ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ., daß . : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 14 ten Junii, 1757. Renovatum in Senatu, den 5 ten April, 1781. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1781). https://doi.org/urn:nbn:de:bsz:16-diglit-251137.

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; ; : Obwohlen Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn der guten Hoffnung gelebet, es würde Unser wegen des ohnerlaubten Handels und Wandels frembder Juden und sich darbey geäusserten grossen Unfugs unterm 16 ten Octobris 1738. publicirt- den 16 ten Martii 1755. renovirt- und offentlich angeschlagene Edict alles seines Jnnhalts genau beobachtet werden, und die in grosser Menge ... täglich in die Stadt kommende Juden sich demselben gemäß bezeiget haben; So ist Uns jedoch ... die beschwerende Anzeige geschehen ..., daß nurermeldete fremde in der Nähe herum wohnende Juden Morgens in aller Frühe, und gleich nach Eröfnung der Thoren, in die Stadt hereinkommen, den ihnen verbottenen Handel ohngescheuter treiben ...; Als wollen Wir vor allen Dingen vorgedachtes Unser unter dem 16 ten Octobr. 1738. ergangen- und den 16 ten Martii 1755. renovirtes Edict hiermit und in Krafft dieses, alles seines Innhalts, anhero wiederholet und erneuert haben. Verordnen und befehlen demnach ..., daß ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 14 ten Junii, 1757. Renovatum in Senatu, den 5 ten April, 1781. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1781

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