Treffer: Demnach Uns, Burgermeistern und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn, die Anzeige geschehen, daß denen von Uns allhier schon von vielen Jahren her zum Besten der Armuth verwilligten Lotterien durch die von hiesigen Burgern, Beysassen und Juden, gegen die klare Vorschrift Unserer Raths-Edicten vom 20. Junii 1747. und 6. Dec. 1768. übernommene Collecturen von Geld- Waaren-Lotterien und Lotti, ein gar merklicher Schaden ... zugefüget worden, ... Gebieten und verordnen anbey, daß dieselbe sich des Collectirens aller obbesagten Lotterien und Lotti, ... ohne ... Unsere Obrigkeitliche Vergünstigung ... gänzlich enthalten sollen, ...

Körper­schaft:
Veröffent­licht:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1772
Erscheinungsjahr:
1772
Umfang:
[1] Blatt : Ill. (Kupferst.) ; quer-2°
Format:
E-Book
Sprache:
Deutsch
Andere Ausgaben:
Elektronische Reproduktion von: Demnach Uns, Burgermeistern und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Mayn, die Anzeige geschehen, daß denen von Uns allhier schon von vielen Jahren her zum Besten der Armuth verwilligten Lotterien durch die von hiesigen Burgern, Beysassen und Juden, gegen die klare Vorschrift Unserer Raths-Edicten vom 20. Junii 1747. und 6. Dec. 1768. übernommene Collecturen von Geld- Waaren-Lotterien und Lotti, ein gar merklicher Schaden ... zugefüget worden, ... Gebieten und verordnen anbey, daß dieselbe sich des Collectirens aller obbesagten Lotterien und Lotti, ... ohne ... Unsere Obrigkeitliche Vergünstigung ... gänzlich enthalten sollen, .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1772
Vorliegende Ausgabe:
Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2017. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)
DOI:
10.11588/diglit.30188