WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9 ten Sept. 1710. in Verfolg des 17 ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: ... so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5 ten Decembris 1747. Renovatum den 18 ten Mart. 1766. (ca. 1766). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.30086
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9 ten Sept. 1710. in Verfolg des 17 ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: . so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen . : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5 ten Decembris 1747. Renovatum den 18 ten Mart. 1766. 1766. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.30086.
Springer - Basic (author-date)(1766) WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9 ten Sept. 1710. in Verfolg des 17 ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: ... so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5 ten Decembris 1747. Renovatum den 18 ten Mart. 1766. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9 ten Sept. 1710. in Verfolg des 17 ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: . so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen . : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5 ten Decembris 1747. Renovatum den 18 ten Mart. 1766. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1766). https://doi.org/10.11588/diglit.30086.
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690; ; : WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9 ten Sept. 1710. in Verfolg des 17 ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: ... so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags den 5 ten Decembris 1747. Renovatum den 18 ten Mart. 1766. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1766