Treffer: WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9ten Sept. 1710. in Verfolg des 17ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: ... so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen ...

Körper­schaft:
Veröffent­licht:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1766
Erscheinungsjahr:
1766
Umfang:
[1] Blatt ; ; quer-2°
Format:
E-Book
Sprache:
Deutsch
Andere Ausgaben:
Elektronische Reproduktion von: WIr Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs Freyen Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiermit zu wissen: Demnach sich die verburgerte Lang- und Kurtz-Messer-Schmiedte über die ihnen geschehende Nahrungs-Eingriffe mehrmahlen beschwehret, und dahero bereits unterm 9ten Sept. 1710. in Verfolg des 17ten §phi ihrer Articul folgende Verordnung ergangen: ... so ordnen und setzen Wir hiermit ernstlich gebietend, daß kein Burger oder Factor zwischen der Messe, viel weniger Juden mit dergleichen Waaren handiren, sondern sich derselben gäntzlich enthalten sollen .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1766
Vorliegende Ausgabe:
Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2017. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)
DOI:
10.11588/diglit.30086