Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche ... Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß ... zu halten ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 22. Martii 1759. (ca. 1759). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.33648
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche . Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß . zu halten . : Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 22. Martii 1759. 1759. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.33648.
Springer - Basic (author-date)(1759) Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche ... Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß ... zu halten ... : Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 22. Martii 1759. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche . Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß . zu halten . : Geschlossen bey Rath, Donnerstags, den 22. Martii 1759. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1759). https://doi.org/10.11588/diglit.33648.
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