Treffer: Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche ... Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß ... zu halten ...

Körper­schaft:
Veröffent­licht:
Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1759
Erscheinungsjahr:
1759
Umfang:
[1] Blatt
Format:
E-Book
Sprache:
Deutsch
Andere Ausgaben:
Elektronische Reproduktion von: Wir Burgermeistere und Rath dieser des Heiligen Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, welchergestalten Wir bey gegenwärtigen Umständen vor nöthig ermessen, in Gefolg derer vorlängst ergangenen Edicten und Verfügungen durch gegenwärtige Verordnung, welche in acht Tagen von der Verkündigung an verbindlich seyn soll, allen Gasthaltern und andern Burgern, Militar-Personen, Beysassen, Juden, und überhaupt allen denen, welche ... Fremde beherbergen, ernstlich aufzugeben, eine deutliche und umständliche Verzeichnuß ... zu halten .... - Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1759
Vorliegende Ausgabe:
Online-Ausgabe: Heidelberg : Universitätsbibliothek, 2017. - 1 Online-Ressource. - (Heidelberger historische Bestände)
DOI:
10.11588/diglit.33648