Halbrainer, H. (ca. 2006). "Der Angeber musste vorhersehen, dass die Denunziation eine Gefahr für das Leben des Betroffenen nach sich ziehen werde" : Volksgerichtsverfahren wegen Denunziation mit Todesfolge in Österreich [Book]. Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht, (2006) 229-261, (2006) 229-261.
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Halbrainer, Heimo. 2006. „‚Der Angeber musste vorhersehen, dass die Denunziation eine Gefahr für das Leben des Betroffenen nach sich ziehen werde‘ : Volksgerichtsverfahren wegen Denunziation mit Todesfolge in Österreich“. Book. Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht, Nr. (2006) 229-261: (2006) 229-261.
Springer - Basic (author-date)Halbrainer H (2006) "Der Angeber musste vorhersehen, dass die Denunziation eine Gefahr für das Leben des Betroffenen nach sich ziehen werde" : Volksgerichtsverfahren wegen Denunziation mit Todesfolge in Österreich. Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht (2006) 229-261
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Halbrainer, H.: "Der Angeber musste vorhersehen, dass die Denunziation eine Gefahr für das Leben des Betroffenen nach sich ziehen werde" : Volksgerichtsverfahren wegen Denunziation mit Todesfolge in Österreich. Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. (2006) 229-261 (2006).
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690Halbrainer, Heimo: "Der Angeber musste vorhersehen, dass die Denunziation eine Gefahr für das Leben des Betroffenen nach sich ziehen werde" : Volksgerichtsverfahren wegen Denunziation mit Todesfolge in Österreich. In: Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht (2006), Nr. (2006) 229-261, S. (2006) 229-261