Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13 ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ... : [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]. (ca. 1759). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.33662
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, . vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13 ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen . befördern . auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen . : [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]. 1759. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.33662.
Springer - Basic (author-date)(1759) Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13 ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ... : [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, . vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13 ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen . befördern . auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen . : [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1759). https://doi.org/10.11588/diglit.33662.
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690; ; : Wir Burgermeistere und Rath dieser des heil. Reichs Stadt Franckfurt am Mayn, fügen hiemit denen sämtlich hiesigen Burgern, Beysassen, Schutzangehörigen, auch Jüdischen Hintersaßen zu wissen, daß Jhro jetzo glorreichest regierende Kayserl. Majestät, ... vermittelst Dero wegen Verbesserung des in äussersten Unfall gerathenen teutschen Müntzwesens, unterm 13 ten Aug. a. c. aus Reichsvätterlicher Sorgfalt ins Reich erlassenem und allhier offentlich angeschlagenen allerhöchsten Kayserlichen Müntz Patent unter andern heilsamlich verordnet haben, daß alle schädliche Müntz-Stätte abgestellet, und diejenige, welche die Ausmüntzung geringhaltiger Müntzen ... befördern ... auf den Betrettungs Fall nach denen Reichs-Müntz-Gesetzen ernstlich bestraffet werden sollen ... : [Conclusum in Senatu, den 25. Sept. 1759.]. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1759