Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, auf das von denen Herren Deputirten und Pflegern des hiesig-Löblichen Armen- Waysen- und Arbeits-Hauses geschehene Ersuchen und in Betracht der von Zeit zu Zeit mehr einreissenden Armuth, bewogen worden, per Conclusum vom 18. Maji a.c. zu Behuf ersagten Hauses eine Lotterie zu verwilligen und publiciren zu lassen, man aber zugleich wahrgenommen, daß durch die eine Zeithero allzu sehr eingerissene Collecturen, so hiesige Burger, auch wohl Beysassen und Juden, vor auswärtige Lotterien übernehmen ... nicht allein vieles Geld der Stadt hinaus gezogen, sondern auch hiesiges Armuth verkürtzet wird, ... Als wird allen ... hiermit verbotten, über die bereits ausgeschriebene ... auswärtige Lotterien ... zu colligiren, ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 20 ten Junii, 1747. (ca. 1747). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.30252
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, auf das von denen Herren Deputirten und Pflegern des hiesig-Löblichen Armen- Waysen- und Arbeits-Hauses geschehene Ersuchen und in Betracht der von Zeit zu Zeit mehr einreissenden Armuth, bewogen worden, per Conclusum vom 18. Maji a.c. zu Behuf ersagten Hauses eine Lotterie zu verwilligen und publiciren zu lassen, man aber zugleich wahrgenommen, daß durch die eine Zeithero allzu sehr eingerissene Collecturen, so hiesige Burger, auch wohl Beysassen und Juden, vor auswärtige Lotterien übernehmen . nicht allein vieles Geld der Stadt hinaus gezogen, sondern auch hiesiges Armuth verkürtzet wird, . Als wird allen . hiermit verbotten, über die bereits ausgeschriebene . auswärtige Lotterien . zu colligiren, . : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 20 ten Junii, 1747. 1747. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.30252.
Springer - Basic (author-date)(1747) Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, auf das von denen Herren Deputirten und Pflegern des hiesig-Löblichen Armen- Waysen- und Arbeits-Hauses geschehene Ersuchen und in Betracht der von Zeit zu Zeit mehr einreissenden Armuth, bewogen worden, per Conclusum vom 18. Maji a.c. zu Behuf ersagten Hauses eine Lotterie zu verwilligen und publiciren zu lassen, man aber zugleich wahrgenommen, daß durch die eine Zeithero allzu sehr eingerissene Collecturen, so hiesige Burger, auch wohl Beysassen und Juden, vor auswärtige Lotterien übernehmen ... nicht allein vieles Geld der Stadt hinaus gezogen, sondern auch hiesiges Armuth verkürtzet wird, ... Als wird allen ... hiermit verbotten, über die bereits ausgeschriebene ... auswärtige Lotterien ... zu colligiren, ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 20 ten Junii, 1747. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, auf das von denen Herren Deputirten und Pflegern des hiesig-Löblichen Armen- Waysen- und Arbeits-Hauses geschehene Ersuchen und in Betracht der von Zeit zu Zeit mehr einreissenden Armuth, bewogen worden, per Conclusum vom 18. Maji a.c. zu Behuf ersagten Hauses eine Lotterie zu verwilligen und publiciren zu lassen, man aber zugleich wahrgenommen, daß durch die eine Zeithero allzu sehr eingerissene Collecturen, so hiesige Burger, auch wohl Beysassen und Juden, vor auswärtige Lotterien übernehmen . nicht allein vieles Geld der Stadt hinaus gezogen, sondern auch hiesiges Armuth verkürtzet wird, . Als wird allen . hiermit verbotten, über die bereits ausgeschriebene . auswärtige Lotterien . zu colligiren, . : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 20 ten Junii, 1747. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1747). https://doi.org/10.11588/diglit.30252.
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690; ; : Demnach Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, auf das von denen Herren Deputirten und Pflegern des hiesig-Löblichen Armen- Waysen- und Arbeits-Hauses geschehene Ersuchen und in Betracht der von Zeit zu Zeit mehr einreissenden Armuth, bewogen worden, per Conclusum vom 18. Maji a.c. zu Behuf ersagten Hauses eine Lotterie zu verwilligen und publiciren zu lassen, man aber zugleich wahrgenommen, daß durch die eine Zeithero allzu sehr eingerissene Collecturen, so hiesige Burger, auch wohl Beysassen und Juden, vor auswärtige Lotterien übernehmen ... nicht allein vieles Geld der Stadt hinaus gezogen, sondern auch hiesiges Armuth verkürtzet wird, ... Als wird allen ... hiermit verbotten, über die bereits ausgeschriebene ... auswärtige Lotterien ... zu colligiren, ... : Geschlossen bey Rath, Dienstags, den 20 ten Junii, 1747.. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1747