American Psychological Association 7th edition

Obwohl die hiesige Juden-Stättigkeit §§. 24. 25. & 26. klar und deutlich verordnet, wie sich die Juden auf die Sonn- und Christliche Feyertäge betragen, und wie sie sich auf solche Täge in ihrer Gassen enthalten, und sich nicht in denen Gassen oder Strassen in der Stadt, ohne ehehaffte Ursachen, ... sehen und antreffen lassen sollen; diese ... Ursachen auch in Anno 1739. durch verschiedene- besonders unterm 19 ten Februarii und 10 ten Martii ergangene Raths-Conclusa näher bestimmet ... So hat jedoch Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath mit besonderem Mißfallen wahrgenommen, daß theils Juden diese Ordnung eine zeithero freventlich zu übertretten keinen Scheu tragen, ...; Wannenhero, und um diesem einreissen wollenden Unfug behörig zu steuern, Vorwohlgedachter ... Rath dieser Stadt, die deßfalls ehedem ergangene Verordnungen, ... dermahlen zu erneuern; und mittelst gegenwärtigen gedruckten- in der Juden Synagoge zu publicirenden- und an denen Thoren der Juden-Gasse zu affigirenden Edicts, zu jedermanns Wissenschafft zu bringen, der Nothdurfft zu seyn ermessen; Ordnet und setzet demnach: ... : Conclusum in Senatu, den 24 ten Februarii, 1756. Renovatum in Senatu, den 15 ten Januarii, 1765. (ca. 1765). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.30063

Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)

Obwohl die hiesige Juden-Stättigkeit §§. 24. 25. & 26. klar und deutlich verordnet, wie sich die Juden auf die Sonn- und Christliche Feyertäge betragen, und wie sie sich auf solche Täge in ihrer Gassen enthalten, und sich nicht in denen Gassen oder Strassen in der Stadt, ohne ehehaffte Ursachen, . sehen und antreffen lassen sollen; diese . Ursachen auch in Anno 1739. durch verschiedene- besonders unterm 19 ten Februarii und 10 ten Martii ergangene Raths-Conclusa näher bestimmet . So hat jedoch Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath mit besonderem Mißfallen wahrgenommen, daß theils Juden diese Ordnung eine zeithero freventlich zu übertretten keinen Scheu tragen, . ; Wannenhero, und um diesem einreissen wollenden Unfug behörig zu steuern, Vorwohlgedachter . Rath dieser Stadt, die deßfalls ehedem ergangene Verordnungen, . dermahlen zu erneuern; und mittelst gegenwärtigen gedruckten- in der Juden Synagoge zu publicirenden- und an denen Thoren der Juden-Gasse zu affigirenden Edicts, zu jedermanns Wissenschafft zu bringen, der Nothdurfft zu seyn ermessen; Ordnet und setzet demnach: . : Conclusum in Senatu, den 24 ten Februarii, 1756. Renovatum in Senatu, den 15 ten Januarii, 1765. 1765. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.30063.

Springer - Basic (author-date)

(1765) Obwohl die hiesige Juden-Stättigkeit §§. 24. 25. & 26. klar und deutlich verordnet, wie sich die Juden auf die Sonn- und Christliche Feyertäge betragen, und wie sie sich auf solche Täge in ihrer Gassen enthalten, und sich nicht in denen Gassen oder Strassen in der Stadt, ohne ehehaffte Ursachen, ... sehen und antreffen lassen sollen; diese ... Ursachen auch in Anno 1739. durch verschiedene- besonders unterm 19 ten Februarii und 10 ten Martii ergangene Raths-Conclusa näher bestimmet ... So hat jedoch Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath mit besonderem Mißfallen wahrgenommen, daß theils Juden diese Ordnung eine zeithero freventlich zu übertretten keinen Scheu tragen, ...; Wannenhero, und um diesem einreissen wollenden Unfug behörig zu steuern, Vorwohlgedachter ... Rath dieser Stadt, die deßfalls ehedem ergangene Verordnungen, ... dermahlen zu erneuern; und mittelst gegenwärtigen gedruckten- in der Juden Synagoge zu publicirenden- und an denen Thoren der Juden-Gasse zu affigirenden Edicts, zu jedermanns Wissenschafft zu bringen, der Nothdurfft zu seyn ermessen; Ordnet und setzet demnach: ... : Conclusum in Senatu, den 24 ten Februarii, 1756. Renovatum in Senatu, den 15 ten Januarii, 1765. Erscheinungsort nicht ermittelbar

Springer - Lecture Notes in Computer Science

1.Obwohl die hiesige Juden-Stättigkeit §§. 24. 25. & 26. klar und deutlich verordnet, wie sich die Juden auf die Sonn- und Christliche Feyertäge betragen, und wie sie sich auf solche Täge in ihrer Gassen enthalten, und sich nicht in denen Gassen oder Strassen in der Stadt, ohne ehehaffte Ursachen, . sehen und antreffen lassen sollen; diese . Ursachen auch in Anno 1739. durch verschiedene- besonders unterm 19 ten Februarii und 10 ten Martii ergangene Raths-Conclusa näher bestimmet . So hat jedoch Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath mit besonderem Mißfallen wahrgenommen, daß theils Juden diese Ordnung eine zeithero freventlich zu übertretten keinen Scheu tragen, .; Wannenhero, und um diesem einreissen wollenden Unfug behörig zu steuern, Vorwohlgedachter . Rath dieser Stadt, die deßfalls ehedem ergangene Verordnungen, . dermahlen zu erneuern; und mittelst gegenwärtigen gedruckten- in der Juden Synagoge zu publicirenden- und an denen Thoren der Juden-Gasse zu affigirenden Edicts, zu jedermanns Wissenschafft zu bringen, der Nothdurfft zu seyn ermessen; Ordnet und setzet demnach: . : Conclusum in Senatu, den 24 ten Februarii, 1756. Renovatum in Senatu, den 15 ten Januarii, 1765. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1765). https://doi.org/10.11588/diglit.30063.

DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690

; ; : Obwohl die hiesige Juden-Stättigkeit §§. 24. 25. & 26. klar und deutlich verordnet, wie sich die Juden auf die Sonn- und Christliche Feyertäge betragen, und wie sie sich auf solche Täge in ihrer Gassen enthalten, und sich nicht in denen Gassen oder Strassen in der Stadt, ohne ehehaffte Ursachen, ... sehen und antreffen lassen sollen; diese ... Ursachen auch in Anno 1739. durch verschiedene- besonders unterm 19 ten Februarii und 10 ten Martii ergangene Raths-Conclusa näher bestimmet ... So hat jedoch Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath mit besonderem Mißfallen wahrgenommen, daß theils Juden diese Ordnung eine zeithero freventlich zu übertretten keinen Scheu tragen, ...; Wannenhero, und um diesem einreissen wollenden Unfug behörig zu steuern, Vorwohlgedachter ... Rath dieser Stadt, die deßfalls ehedem ergangene Verordnungen, ... dermahlen zu erneuern; und mittelst gegenwärtigen gedruckten- in der Juden Synagoge zu publicirenden- und an denen Thoren der Juden-Gasse zu affigirenden Edicts, zu jedermanns Wissenschafft zu bringen, der Nothdurfft zu seyn ermessen; Ordnet und setzet demnach: ... : Conclusum in Senatu, den 24 ten Februarii, 1756. Renovatum in Senatu, den 15 ten Januarii, 1765. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1765

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