Obwohlen Löbliches Bau-Amt allhier in verschiedenen zum öftern von Hauß zu Hauß ausgetheilten und an die gewöhnlichen Plätze angeschlagenen Verordnungen, den hiesigen Burgern, Beysassen Inwohnern und Juden anbefohlen, die Strassen vor ihren Häusern und Wohnungen fleißig zu säubern, den zusammen gekehrten- wie auch in ihren Häussern gesammleten Kummer, und das Kehrsel an die gewöhnliche Oerter ausser der Stadt, fahren und tragen, keinesweges aber dergleichen Unrath auf denen Gassen vor denen Häussern liegen, noch an die Antaugen, in die Flösser, in die Weedt und den Mayn, oder wohl gar auf offene Plätze der Stadt, schütten und werffen zu lassen ...: So hat doch Ein Hochedler und Hochweiser Rath dieser ... Stadt Franckfurt am Mayn, mit gröstem Mißfallen wahrnehmen ... müssen, daß sothaner ... Verordnung ... nicht überall nachgelebet worden, ...; Ordnet demnach ... daß, zumalen wegen des bevorstehenden Wahl-Tages, solcher Unfug gäntzlich unterbleibe, und die Stadt-Gassen und Strassen ... aller Orten sauber und rein gehalten ... werden ... : Conclusum in Senatu, den 26. Januarii, 1764. (ca. 1764). [Cd]. https://doi.org/10.11588/diglit.30015
Chicago Manual of Style 17th edition (author-date)Obwohlen Löbliches Bau-Amt allhier in verschiedenen zum öftern von Hauß zu Hauß ausgetheilten und an die gewöhnlichen Plätze angeschlagenen Verordnungen, den hiesigen Burgern, Beysassen Inwohnern und Juden anbefohlen, die Strassen vor ihren Häusern und Wohnungen fleißig zu säubern, den zusammen gekehrten- wie auch in ihren Häussern gesammleten Kummer, und das Kehrsel an die gewöhnliche Oerter ausser der Stadt, fahren und tragen, keinesweges aber dergleichen Unrath auf denen Gassen vor denen Häussern liegen, noch an die Antaugen, in die Flösser, in die Weedt und den Mayn, oder wohl gar auf offene Plätze der Stadt, schütten und werffen zu lassen . : So hat doch Ein Hochedler und Hochweiser Rath dieser . Stadt Franckfurt am Mayn, mit gröstem Mißfallen wahrnehmen . müssen, daß sothaner . Verordnung . nicht überall nachgelebet worden, . ; Ordnet demnach . daß, zumalen wegen des bevorstehenden Wahl-Tages, solcher Unfug gäntzlich unterbleibe, und die Stadt-Gassen und Strassen . aller Orten sauber und rein gehalten . werden . : Conclusum in Senatu, den 26. Januarii, 1764. 1764. Cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar. https://doi.org/10.11588/diglit.30015.
Springer - Basic (author-date)(1764) Obwohlen Löbliches Bau-Amt allhier in verschiedenen zum öftern von Hauß zu Hauß ausgetheilten und an die gewöhnlichen Plätze angeschlagenen Verordnungen, den hiesigen Burgern, Beysassen Inwohnern und Juden anbefohlen, die Strassen vor ihren Häusern und Wohnungen fleißig zu säubern, den zusammen gekehrten- wie auch in ihren Häussern gesammleten Kummer, und das Kehrsel an die gewöhnliche Oerter ausser der Stadt, fahren und tragen, keinesweges aber dergleichen Unrath auf denen Gassen vor denen Häussern liegen, noch an die Antaugen, in die Flösser, in die Weedt und den Mayn, oder wohl gar auf offene Plätze der Stadt, schütten und werffen zu lassen ...: So hat doch Ein Hochedler und Hochweiser Rath dieser ... Stadt Franckfurt am Mayn, mit gröstem Mißfallen wahrnehmen ... müssen, daß sothaner ... Verordnung ... nicht überall nachgelebet worden, ...; Ordnet demnach ... daß, zumalen wegen des bevorstehenden Wahl-Tages, solcher Unfug gäntzlich unterbleibe, und die Stadt-Gassen und Strassen ... aller Orten sauber und rein gehalten ... werden ... : Conclusum in Senatu, den 26. Januarii, 1764. Erscheinungsort nicht ermittelbar
Springer - Lecture Notes in Computer Science1.Obwohlen Löbliches Bau-Amt allhier in verschiedenen zum öftern von Hauß zu Hauß ausgetheilten und an die gewöhnlichen Plätze angeschlagenen Verordnungen, den hiesigen Burgern, Beysassen Inwohnern und Juden anbefohlen, die Strassen vor ihren Häusern und Wohnungen fleißig zu säubern, den zusammen gekehrten- wie auch in ihren Häussern gesammleten Kummer, und das Kehrsel an die gewöhnliche Oerter ausser der Stadt, fahren und tragen, keinesweges aber dergleichen Unrath auf denen Gassen vor denen Häussern liegen, noch an die Antaugen, in die Flösser, in die Weedt und den Mayn, oder wohl gar auf offene Plätze der Stadt, schütten und werffen zu lassen .: So hat doch Ein Hochedler und Hochweiser Rath dieser . Stadt Franckfurt am Mayn, mit gröstem Mißfallen wahrnehmen . müssen, daß sothaner . Verordnung . nicht überall nachgelebet worden, .; Ordnet demnach . daß, zumalen wegen des bevorstehenden Wahl-Tages, solcher Unfug gäntzlich unterbleibe, und die Stadt-Gassen und Strassen . aller Orten sauber und rein gehalten . werden . : Conclusum in Senatu, den 26. Januarii, 1764. , Erscheinungsort nicht ermittelbar (1764). https://doi.org/10.11588/diglit.30015.
DIN 1505-2 (author-date, Deutsch) - standard superseded by ISO-690; ; : Obwohlen Löbliches Bau-Amt allhier in verschiedenen zum öftern von Hauß zu Hauß ausgetheilten und an die gewöhnlichen Plätze angeschlagenen Verordnungen, den hiesigen Burgern, Beysassen Inwohnern und Juden anbefohlen, die Strassen vor ihren Häusern und Wohnungen fleißig zu säubern, den zusammen gekehrten- wie auch in ihren Häussern gesammleten Kummer, und das Kehrsel an die gewöhnliche Oerter ausser der Stadt, fahren und tragen, keinesweges aber dergleichen Unrath auf denen Gassen vor denen Häussern liegen, noch an die Antaugen, in die Flösser, in die Weedt und den Mayn, oder wohl gar auf offene Plätze der Stadt, schütten und werffen zu lassen ...: So hat doch Ein Hochedler und Hochweiser Rath dieser ... Stadt Franckfurt am Mayn, mit gröstem Mißfallen wahrnehmen ... müssen, daß sothaner ... Verordnung ... nicht überall nachgelebet worden, ...; Ordnet demnach ... daß, zumalen wegen des bevorstehenden Wahl-Tages, solcher Unfug gäntzlich unterbleibe, und die Stadt-Gassen und Strassen ... aller Orten sauber und rein gehalten ... werden ... : Conclusum in Senatu, den 26. Januarii, 1764. cd. Erscheinungsort nicht ermittelbar, 1764